Der tragische Tod eines Hamburger Kindes, das durch einen Hund ums Leben gekommen ist, hat eine Welle von Reaktionen hervorgerufen, die in ihren Konsequenzen bis jetzt nicht absehbar sind. Der Tod dieses Kindes macht betroffen so wie es immer betroffen macht, wenn ein Kind zu Tode kommt, ob durch eine schwere Erkrankung, durch einen Autounfall oder wie in diesem Fall, durch einen Hund. Genauso betroffen macht aber die Tatsache, dass dieses Kind nicht hätte sterben müssen, wenn bestehende Vorschriften eingehalten worden wären. Denn der Hund, der das Kind getötet hat, war den Behörden als gefährlicher Hund bekannt, der Besitzer des Hundes war mehrfach vorbestraft und der Hund war mit Auflagen wie Leinen- und Beißkorbzwang belegt worden. Es hatte sich nur der Besitzer nicht darum gekümmert und auch die Behörden haben die Durchführung der Auflagen nicht kontrolliert.
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