Fundstücke Gilt auch für Fußgänger! 9. März 2017 / Unbefugten ist das Betreten der Baustelle verboten!Gilt auch für Fußgänger! Zum Betreten muss man ja eigentlich Fußgänger sein, oder?! Naja, wenn’s hilft… 😉 Auch interessant:Baumunfälle ohne BaumA20 / A22: Niedersachsen riskiert FehlinvestitionFotos für die Ammerland-TouristikPowered by Contextual Related Posts