Die Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpestverordnung wurde durchgewunken
Wie erwartet wurde die Geflügelpest-Verordnung nun verschärft. Da die Lobbyarbeit der privaten Geflügelhalter nicht mit der von Großkonzernen vergleichbar ist, ging das auch ohne große Gegenwehr.
Die artgerechte Haltung und der Erhalt alter Geflügelrassen inkl. des auch wirtschaftlich nicht unbedeutenden Genpools wird dadurch weiter erschwert. Die Ignoranz der Gesetzgebung gegen wissenschaftliche Erkenntnisse ist da schon erstaunlich. Mehren sich doch in der Forschung Hinweise, dass die Art der kommerziellen Geflügelhaltung einer der Ursachen für die Entstehung dieser Viren ist. Selbst das FLI hat am 27.3.2017 bestätigt, dass die Wahrscheinlichkeit eines Ausbruchs in einem kommerziellen (abgeschlossenem) Stall um das 60 fache (!) größer ist, als in einer privaten Freiland-Geflügelhaltung – und das obwohl Letztere jeden Tag mit Wildvögeln und / oder deren Hinterlassenschaften in Kontakt kommen. Die Schlussfolgerung des Vereins Provieh: „Die Verbreitung der Viren scheint ein internes Problem der Geflügelwirtschaft zu sein.“ Die oft verhängte Stallpflicht erscheint nutzlos zur Eindämmung der Seuche.
Und gerade hat der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Belgien wieder bewiesen, dass die Menschen der Hauptüberträger von Tierseuchen sind, denn anders lässt sich das sprunghafte und unbeobachtete Überwinden der großen Distanzen durch eine derart letale Seuche nicht erklären. Da hilft es auch nicht, wenn die Politik Schonzeiten und Muttertierschutz aufhebt und die Jäger zu Erfüllungsgehilfen und „Schädlingsbekämpfer“ für die Politik und die Industrie gemacht werden. Übrigens nur, um dann im nächsten Atemzug wieder als Tierquäler diskreditiert zu werden.
Hier der Link zur dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung (Bundesrat.de)