Neues Hundegesetz in Niedersachsen – Sachverstand scheint über Populismus zu siegen
In Niedersachsen wird ein neues Hundegesetz auf den Weg gebracht. Nachdem es immer wieder zu Unfällen mit Hunden kommt, wurden wirksamere Regelungen gegen aggressive Hunde bzw. deren oft unverantwortliche Halter gefordert. Das neue Gesetz fordert nun, dass alle Hunde ab einem Alter von einem halben Jahr gechippt werden müssen und damit eindeutig einem Besitzer zugeordnet werden können. Der Halter seinerseits muss für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen und eine Sachkundeprüfung absolvieren. Es wird also wohl glücklicher Weise weiterhin KEINE Rasselisten in Niedersachsen geben.
Der Entwurf von Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen wurde vom Kabinett angenommen und geht nun zur Beratung in die Ausschüsse und Verbandsanhörungen. Nach langem Streit wird damit das bisherige in der Bundesrepublik als äußerst liberal geltende Hundegesetz moderat verschärft. Allerdings ist davon auszugehen, dass diese Restriktionen auch dem Tierschutz dienlich sind, da man wohl davon ausgehen kann, das weniger unüberlegt Hunde angeschafft werden, die dann zum Problem werden und / oder dann ausgesetzt werden.
Ausgenommen von dem Sachkundenachweis sind unter anderem Personen, die bereits mindestens zwei Jahre lang einen Hund halten, sowie Tierärzte, Jagdscheininhaber, Blindenhundeführer und ähnlich befähigte Personen.
So scheint nun doch der Sachverstand über den Populismus zu siegen und endlich ein Gesetz verabschiedet, was allen Seiten (Haltern, Nicht-Haltern und Tieren) dient. An dieser Stelle Dank an alle, die sich hartnäckig für einen sachlichen Umgang mit dieser Problematik eingesetzt haben!