Fotografie,  Nachdenkliches

Naturfotografie: Die Freude an der Umwelt

Die Freude an unserer Umwelt bewegt immer mehr Menschen mit der Kamera auf Pirsch zu gehen. Dabei sollen die Fotos einen einen Moment „in die Ewigkeit zu retten“. Der Fotograf steht dabei mit seinem Namen für die Qualität. So wie BILD und FAZ für unterschiedliche Nachrichtenqualität stehen, steht der Name eines Fotografen für die Authentizität seiner Bilder. Dabei gelten nur Fotos als „Naturdokument“, die nicht durch den Eingriff des Fotographen (Fütterung, o.ä.) entstanden sind (Die Freude am Echten). Bei Aufnahmen in der Natur versuche ich daher so behutsam wie möglich mit unserem Schatz umzugehen.

Der verantwortungsbewusste Naturfotograf hält sich dabei an die 10 goldenen Regeln:

  1. Grundsätzlich: Vorrang für den Naturschutz
    Das Interesse des Naturfreundes, Tiere und Pflanzen zu fotografieren, rechtfertigt nicht, diese zu stören bzw. zu zerstören. Vögel z. B. darf man keinesfalls an ihren Brut-, Nahrungs- oder Ruheplätzen beunruhigen, man meide also vor allem dichte Vegetation (z. B. Schilfgürtel), Kiesinseln und Uferflächen von Seen und Flüssen. Gute Aufnahmen (und Beobachtungen) lassen sich vom Wege aus oft sogar besser machen, da die Tiere an Spaziergänger und Wanderer dort gewöhnt sind.
  2. Im Zweifel für den Artenschutz:
    Eine Erkundung im Gelände setzt großes Fachwissen voraus, das aber die meisten Naturfreunde und Hobbyfotografen nicht haben. Man müsste z. B. die Fluchtdistanz der einzelnen Vogelarten und ihre Brutplätze genau kennen, um sie nicht zu stören. Also keine eigenmächtigen Experimente! Schutzgebiete z.B. betrete man nur unter sachkundiger Führung und mit Erlaubnis. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in § 39 BNatSchG  z. B. „wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten“.
  3. Keine selbstverliehenen Sonderrechte
    Die Natur- und Artenschutzgesetze und -verordnungen gelten grundsätzlich für alle, auch für selbsternannte Tierforscher und -filmer und auch für die Mitglieder der Naturschutzverbände – es sei denn, dass diese das betreffende Gebiet offiziell betreuen!
  4. Vorbildliches Verhalten
    Der Naturfreund – ob Spaziergänger, Fotograf oder Mitglied eines Naturschutzvereins – sollte seinen Mitmenschen stets ein Beispiel geben für rücksichtsvollen Umgang mit der Natur; und Zeitgenossen, die sich nicht an die Regeln halten, sollte man durchaus deswegen ansprechen. Das liegt auch im eigenen Interesse: In einer geschädigten Natur gibt es nicht mehr viel zu beobachten und zu fotografieren! Dies gilt auch für Hundehalter!
  5. Betreten nur mit Erlaubnis
    Naturflächen sind kein Jedermannsland, wo man tun kann, was man will: Fremde Grundstücke sind nur mit Erlaubnis des Besitzers bzw. der zuständigen staatlichen Stelle zu betreten.
  6. Erst informieren, dann fotografieren
    Ein Naturschutzgebiet (z. B.) aufs Geratewohl zu besuchen, ist weder dem Naturschutz noch dem Fotoglück dienlich. Man erkundige sich also, ob bzw. wann und wo ein Besuch erlaubt und ohne Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt möglich und sinnvoll ist. Ansprechpartner sind Parkverwaltungen, Behörden, Revierinhaber, Naturschutzverbände etc.
  7. Entdeckungen nicht publik machen
    Wer bei seinen Exkursionen das Glück hatte, den Brutplatz einer seltenen Art zu entdecken, sollte deshalb nicht gleich Freunde und Bekannte an seinem Glück teilhaben lassen – für die betroffene Tier- oder Pflanzenart könnte die Neugier anderer Menschen ein großes Unglück bedeuten. [Evtl. sollte man diese Entdeckungen aber der zuständigen Stelle (z.B. Untere Naturschutzbehörde) melden. Oder einem evtl. vorhandenen Gebietsbetreuer bei Schutzgebieten z.B. in Wiesenvogelschutzgebieten]
  8. Dokumentation für den Naturschutz
    Ungewöhnliche Entdeckungen sollten unbedingt fotografisch (falls möglich) und durch genaue Aufzeichnungen über Ort und Zeit und weitere Einzelheiten (Umstände, Verhalten) dokumentiert werden. Interessant sind solche Notizen und Fotos für Wissenschaftler, Naturschutzverbände und -behörden. Dafür ist eine wissenschaftliche Dokumentation erforderlich, zu der auch der Naturfotograf beitragen oder zumindest einen Anstoß geben kann.
  9. Naturschutz auch im Ausland
    Rücksicht auf unsere Natur ist natürlich nicht nur für die Schutzgebiete und schutzwürdigen Landschaften unserer eigenen Heimat lebensnotwendig, sondern bilden auch und in erhöhtem Maße den großen touristischen Wert z.B. in den Alpen und an der Küste.
  10. Selbstbeschränkung aus Verantwortung
    Der Tierfotograf ist trotz modernster Kameratechnik meist darauf angewiesen, sich dem „Objekt“ mehr zu nähern als der bloße Beobachter, der mit einem guten Fernglas oder Spektiv auch aus großer Entfernung noch zu seinem „Recht“ kommt. Deshalb sollte sich der Fotograf Aufnahmen von Arten der „Roten Liste“ sowie von Vögeln am Nest grundsätzlich „verkneifen“ – Bilddokumente davon gibt es in den Archiven ohnehin genug!

(Verändert nach: www.tierundnatur.de/fotograf.htm)

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