Nachdenkliches,  Schlaglichter

Geflügelpest hat ihren Ursprung in der Geflügelwirtschaft

Pressemitteilung, 28.03.2017: PROVIEH hat eine Statistik erstellt. Auf Grundlage von Zahlen des Zentralverbandes der deutschen Geflügelwirtschaft und des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter rechnen wir mit rund 8.000 gewerblichen und 180.000 privaten Haltungen. Das ergibt ein Verhältnis von 4 Prozent zu 96 Prozent. Eigentlich hätte sich die Anzahl der Ausbrüche gleichmäßig auf alle Betriebsformen verteilen müssen. Denn gemäß den Aussagen des FLI ist „ein direkter oder indirekter Eintrag über kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände) für die meisten Haltungen die wahrscheinlichste Infektionsquelle.“ Die Ausbrüche verteilen sich aber anders:

Die Wahrscheinlichkeit für einen Ausbruch in einem gewerblichen Geflügelbetrieb ist über 60-mal höher als in einem privaten Geflügelbetrieb. Diese Zahlen wurden uns am 27.3.2017 vom FLI bestätigt. Die Schlussfolgerung des Vereins: „Die Verbreitung der Viren scheint ein internes Problem der Geflügelwirtschaft zu sein.“

Das sieht die EU-Kommission leider anders, siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2017/263 der Kommission vom 14. Februar 2017. Düster wird es für die Freilandhaltung von Geflügel. Ihr wird der Boden entzogen durch die höchst umstrittene Behauptung von Behörden, überwinternde Wasservögel könnten Geflügelbestände mit Geflügelpest anstecken. Dass mit dem Beschluss massive Tierschutzverstöße erzwungen werden, stört die Behörden auf EU- und Landesebene nicht, wohl aber alle Menschen, die für Tierschutz und Tierwohl kämpfen.

Zumindest räumt die Kommission ein, dass Geflügelpestviren auch durch menschliche Nachlässigkeiten direkt von Betrieb zu Betrieb verbreitet werden können. Mit Stillschweigen wird übergangen, dass die Viren auf diese Weise auch ins Freie gelangen und dort Wildvögel infizieren können. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, einem an Geflügelpest gestorbenen Wildvogel ohne jede Begründung zu unterstellen, gefährlicher Verbreiter der Geflügelpest gewesen zu sein. Er könnte umgekehrt Opfer einer Infektion durch die Geflügelindustrie geworden sein. Unbegründet ist noch immer die Vermutung, Hobbyhaltungen von Freilandgeflügel könnten der Ausbreitung von Geflügelpest dienen. Kurz, in mehrfacher Hinsicht verstoßen die verantwortlichen Behörden gegen das rechtsstaatlich verankerte Prinzip der Verhältnismäßigkeit ausgeübter hoheitlicher Gewalt. Das ist ein Skandal, der nicht geduldet werden darf.

Die Forderungen von PROVIEH (hier):

  1. Abkehr von der Aufstallpflicht für Geflügel in Hobby- und Freilandhaltungen 
  2. Keine Bestandskeulungen im Verdachtsfall oder beim Nachweis niedrigpathogener AI-Viren
  3. Drastische Verbesserungen in den Haltungsbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene für gewerbliche Geflügelhaltungen durch erheblich niedrigere Bestandsgrößen und Besatzdichte
  4. Zuchtselektion auf Vitalität der Tiere anstatt größtmöglichen Fleischzuwachs und Legeleistun
  5. Verbot von Langstreckentiertransporten für Lebendgeflügel 
  6. Verbot des Im- und Exports von Geflügelmist
  7. Beiträge in den Tierseuchenkassen sollten einer Risikostaffelung unterliegen, in Abhängigkeit von der Art der Haltung beziehungsweise Besatzdichte im Betrieb

Quelle: Pressemitteilung des Vereins PROVIEH e.V.

Anmerkung Raddetal: Besonders bei Punkt 7 ist es interessant zu wissen, dass der Mindestbeitrag für „Legehennen“ bei 10 Euro liegt, obwohl, der Beitrag für eine einzelne Henne bei 47 Cent liegt. Das heißt die angemeldeten Privathalter finanzieren die Ausfälle in den Putenställen?!

Buchtipp:

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