Drohverhalten
Schlaglichter

Neues Hundegesetz in Niedersachsen steht vor Beschluss

Wie es sich bereits abzeichnete, werden nun Mikrochip, Haftpflichtversicherung und Sachkundenachweis für jeden (neuen) Hundehalter Pflicht. So soll Unfällen mit Hunden bereits von vornherein vorgebeugt werden, da die meisten Unfälle mit Hunden im heimischen Umfeld passieren, weil Halter schlicht zu wenig über ihren Hausgenossen wissen und Drohgebärden als solche nicht erkennen oder der Hund falsch oder zu wenig sozialisiert wurde.

Kennzeichnung

Das Gesetz, welches am 01.02.2011 auf den Weg gebracht wurde, sieht vor, dass alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten mit einem Mikrochip dauerhaft gekennzeichnet werden müssen. Über diesen Chip können die Tiere eindeutig einem Besitzer zugeordnet werden. Das Verfahren kostet etwa 50 €. Das Land will die Daten über die Hunde und deren Halter auch den Kommunen für einen Abgleich der Hundesteuer bereitstellen. Hier grüßt dann mal wieder „Big Brother“…

Tobende Hunde
Tobende Hunde

Haftpflichversicherung

Neben der Kennzeichnung muss zukünftig eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden abgeschlossen werden. Dies soll Halter wie auch mögliche Geschädigte finanziell absichern. Denn auch im Staßenverkehr können durch Hund schwere Unfälle ausgelöst werden, deren Schäden für die meisten Halter kaum aus eigener Tasche auszugleichen wären…

Sachkundenachweis

Personen, wie Tierärzten, Jägern, Haltern von Blindenhunden etc. oder Haltern, die mehr als zwei Jahre Hunde halten wird automatisch ausreichendes Wissen über Hunde zugesprochen. Halter, die weniger als zwei Jahre Hunde halten, müssen einen Sachkundenachweis erbringen, der beispielsweise von den Veterinärbehörden, Ausbildern in Gebrauchshundevereinen (Jägerschaften), Tierschutzvereinen oder Tierheimbetreibern abgenommen werden soll. So soll falsche oder fehlende Erziehung aus Unwissenheit als Gefahrenquelle ausgeschlossen werden. Allerdings gäbe es auch viele langjährige Halter, die von einiges dazulernen könnten… Kriminellen soll die Haltung gefährlicher Hunde verboten werden (wie das nun auch immer umgesetzt werden soll).

Sanktionen

Wer gegen diese gesetzlichen Vorgaben verstößt, kann mit Bußgeldern bis 10.000 € sanktioniert werden.

Sicher lassen sich noch Punkte verbessern und die Praxis wird zeigen, wie sich das Ganze umsetzen lässt, aber dieser Weg, der weg von den Rasselisten hin zur Verantwortung des Halters führt, war in Deutschland längst überfällig und ist zu begrüßen!

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