Nachdenkliches

Zensur durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)?

Am 1. Januar 2011 soll der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in seiner geänderten Form in Kraft treten. Ziel des Aktes ist es, Kinder vor jugendgefährdenden Inhalt im Netz zu schützen. So weit, so gut, so unmöglich im Internet!

Die zentrale Änderung in der Neufassung des JMStV findet sich in einer kompletten Neufassung des § 5 JMStV. Der Gesetzgeber versucht hier, ein System der Alterskennzeichnung zu etablieren, so wie es schon bei Filmen oder Computerspielen eingesetzt wird. § 5 Abs. 1 JMStV n.F. lautet auszugsweise:

Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Die Altersstufen sind:

1. ab 6 Jahren,
2. ab 12 Jahren,
3. ab 16 Jahren,
4. ab 18 Jahren.

Die Altersstufe „ab 0 Jahre” kommt für offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigende Angebote in Betracht.

Umgesetzt werden soll das Ganze mit Zugangsbeschränkungen, Ausweis- und Kennzeichnungspflichten für alle veröffentlichten Inhalte. Die Anbieter erhalten demnach die Wahl, Inhalte wie Texte, Videos oder Forumsbeiträge nach Eignung für bestimmte Altersstufen von Kindern und Jugendlichen zu kennzeichnen. Alternativ können sie den Zugang zu diesen Inhalten einschränken oder sie nur zu bestimmten Zeiten zugänglich machen. Festzuhalten ist, dass die Norm sämtliche Inhalteanbieter am selben Maßstab misst – es gibt keine Ausnahmeklausel für Mikromedien wie Blogs oder private Webseiten.

Die korrekte Kennzeichnung selbst vorzunehmen, wird für viele private Seitenbetreiber ohne abgeschlossenes Fachstudium nahezu unmöglich sein. Während sich größere Unternehmen und Presseorgane Jugenschutzbeautragte oder Stellen, die offiziell von der „Kommission für Jugendmedienschutz“ (KJM) anerkannt wurden, wie die „Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter“ (FSM) finanziell leisten können (ca. 4.000 €/a), werden private Anbieter hier an ihre Grenzen stoßen. Auch eine technische Umsetzung im Rahmen der Programmierung wird für viele Angebote den finanziellen Rahmen sprengen.

Ein Experiment zur Alterseinstufung von Webseiten nach dem JMStV hat gezeigt, dass sich viele Benutzer schwer tun Inhalte „richtig“ einzuschätzen. Wer hätte beispielsweise gedacht, dass Bilder eines Hundes aus dem Tierheim erst ab 18 Jahre geeignet sind?

Schlussendlich macht man so privaten Informationsanbietern das Leben schwer! Ist das so gewollt? Denn egal ob SPD, CDU, Grüne, FDP oder Linke  – wer was zu sagen hat, hebt brav die Hand gegen die Bürgerrechte. Hier sollte sich jeder, der das Internet nach Kochrezepten, Informationen zu seinen Hobbys oder Ähnlichem durchsucht, angesprochen fühlen und zeigen, dass er gegen den JMStV ist. Man kann das ganz einfach tun: Mit seinem guten Namen. Online geht das auf der Internetseite jmstv-ablehnen.de. Denn sollte das Gesetz Erfolg haben, ist eine weitere Kontrolle und Kommerzialisierung des Internets nur eine Frage der Zeit… Qui bonum…

Siehe auch hier: Sueddeutsche.de: Blogsterben per Gesetz?

Eine Antwort schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert